Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Das Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist ein viel diskutiertes Thema. Die Fachleute im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wissen, dass es gesetzlich verpflichtend ist. Das Arbeitsschutzgesetz § 5 fordert die Erfassung der Gefährdungsbeurteilung psychischen Belastungen. Wie Sie diese aber umsetzen, darüber besteht noch immer Unsicherheit.

In unseren qoom care Arbeitsschutz-Management-Handbuch inspirierte uns die Erkenntnisse aus dem Report des IAG1 und GDA2 zu der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung. Es gibt keine Vorschrift zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Also müssen Sie diesen nicht einsetzen. Sie können auch einen anderen Weg wählen. Es ist nicht vorgeschrieben, WIE sie diesen durchführen, sondern DASS sie einem durchführen. Dazu gibt es noch keinen allgemein anerkannten Standard.

1  Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG)
2 Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gibt es verschiedene Wege, die zum Ziel führen. Am Markt bieten Unternehmen unterschiedliche Erhebungsverfahren und Vorgehensweisen an. Es bleibt schwierig, diese Vielfalt an Informationen für den eigenen Betrieb handhabbar zu machen. Mit allen relevanten Partnern im Arbeitsschutz hat die GDA die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen abgestimmt. Sie sollten damit „auf der sicheren Seite“ sein.

Die Vorgehensweise ist von Faktoren abhängig, wie z. B. Branche, Betriebsgröße und betriebsspezifischen Gegebenheiten. Sprechen Sie ihren Unfallversicherungsträger an. Sie haben zugeschnittene Konzepte und beraten zum Prozess der Gefährdungsbeurteilungen. Von den Kompetenzen profitieren Sie. Wir möchten Sie mit dem Dokument den Start bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erleichtern. Erfahrungsgemäß ist die Auswahl eines geeigneten Instruments zur Erfassung eine hohe Hürde. Das Dokument gibt Kriterien an die Hand, die Maßnahmen ableiten und Empfehlungen zur Umsetzung beinhalten. Wir haben auch unsere Erfahrungen aus Gesprächen und Workshops mit Unternehmen, Unfallversicherungsträgern und Verbänden einfließen lassen.

Welche Erfahrung haben Sie mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemacht?

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