Hinweisgebersystemgesetz

H&S QM-Support unterstützt Sie bei der Umsetzung des kommenden Hinweisgeber-Systemgesetz

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Transparentes Hinweisgebersystem fordert das Gesetz für Unternehmer

Mit einem neuen Gesetz werden Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen und Behörden melden, vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Das deutsche Justizministerium setzt damit eine EU-Richtlinie um und geht in einem wichtigen Punkt einen Schritt weiter.

Altenpflegerin

Warum ein Hinweisgeber-Schutzgesetz?

Die Altenpflegerin, die Missstände in ihrem Heim öffentlich macht – und deshalb gekündigt wird. Ein Mitarbeiter, der fehlende Leistungsnachweise bei einer Abrechnung entdeckt, bei den Behörden meldet – und aus dem Job gedrängt wird. Diese „Whistleblower“ enthüllen Missstände und bringen Verbrechen wie Korruption, Verletzungen der Menschenrechte oder Datenmissbrauch an die Öffentlichkeit. Sie riskieren viel und sind nicht ausreichend geschützt. Wer auf Missstände hinweist, muss mit Sanktionen rechnen oder um seinem Job bangen. Ein Hinweisgeber-Schutz-Gesetz wird das ändern!

Wie kam es zu dem Hinweisgeber-Schutz-Gesetz?

Die Europäische Union hat sich im Dezember 2019 auf eine Whistleblower-Richtlinie geeinigt. Whistleblower sind in unserer Gesellschaft äußerst wichtig. Dazu EU-Vizepräsidentin und Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová: „Es sind mutige Menschen! Sie bringen illegale Aktivitäten ans Licht, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen. Meist unter großer Gefahr für ihre Karrieren und ihren Lebensunterhalt. Für ihr Handeln verdienen sie Anerkennung und Schutz“.

Diese EU-Richtlinie muss binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Ein Entwurf stellte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) vor. In einem wichtigen Punkt geht der Entwurf über die EU-Richtlinie hinaus. Der Anwendungsbereich der EU-Richtlinie beschränkt sich nur auf das Unionsrecht. Sie schützt die Hinweisgeber, die Verstöße gegen EU-Recht melden. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums bezieht sich auf Verstöße gegen europäisches und deutsches Recht.

Karl-Heinz Schuster, H&S Geschäftsführer: „Wer im Rahmen des Datenschutzes ein Datenleck meldet, wird durch die EU-Richtlinie geschützt. Wer Schmiergeld-Zahlungen aufdeckt, nicht. Deshalb ist es richtig, den Gesetzentwurf gegen europäisches und deutsches Recht aufzubauen.“

Was bedeutet das Gesetz für Unternehmen und Behörden?

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, heißt es in Paragraf 35 des Entwurfs: „Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien, also Vergeltungsmaßnahmen sind verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben.“ Dabei soll eine Beweislastumkehr gelten. Das heißt, der Arbeitgeber muss nachweisen, dass eine Kündigung nichts mit der Aufdeckung von Missständen zu tun hat. Die Frist zur Umsetzung des Hinweisgeber-Schutzgesetz läuft: Ab 17. Dezember 2021 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und Behörden ein Hinweisgebersystem installieren. Bis Ende 2023 trifft diese Pflicht auch kleinere Unternehmen.

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Aktuell

Wie müssen Hinweisgeber entdeckte Missstände melden?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zwei Meldewege für Hinweisgeber eingerichtet werden. Diese Meldewege stehen gleichwertig neben einander und können frei gewählt werden. Dies wird zum einen ein interner Meldekanal innerhalb des Unternehmens oder der Behörde sein, zum anderen ein externer Meldekanal. Dieser Meldekanal wird bei einer unabhängigen Stelle eingerichtet. Findet der Whistleblower innerhalb des Unternehmens kein geeignetes Hinweisgebersystem, wird er sich direkt an die Öffentlichkeit oder an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Eine schlechte Option für jeden Unternehmer. Aus diesem Grund sollte jeder Unternehmer zeitnah ein geeignetes Hinweisgebersystem einrichten. Dieses System muss „Rund um die Uhr“ für Informanten bereit stehen.

Was passiert mit Whistleblower, die falsche Missstände melden?

Whistleblower, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen weitergeben müssen für den entstandenen Schaden aufkommen.

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Wie sollten die Unternehmen die Anforderungen umsetzen?

Eine interne Aufklärung der Vorfälle hat aus Sicht der Hinweisgeber und Unternehmer höchste Priorität. Kein Unternehmer möchte aufkommende Missstände in der Presse, in soziale Medien oder in Leak-Plattformen lesen. Unparteiische Schiedspersonen (Ombudspersonen) stellen eine vertrauliche Anlaufstelle für Mitarbeiter oder Lieferanten dar. Ein anderes wirksames Instrument sind elektronische Hinweisgebersysteme, wie beispielsweise die qoom care VDAB / H&S Muster-Handbücher. Sie ermöglichen eine anonyme zeit- und ortsunabhängige Meldungsabgabe. Datenschutz und Datensicherheit sind mit Abstand wichtige Kriterien zur Beurteilung der Qualität einer Anwendung. Ein zuverlässiger Beleg bieten unabhängige Zertifizierungen. Das deutsche Institut für Normung e.V. hat im vergangenen Jahr Leitlinien im Rahmen der DIN ISO 37002:2020-08 veröffentlicht, indem die Implementierung eines Hinweismanagementsystems beschrieben ist. Die Einführung und Umsetzung eines gelebten, zertifizierbaren Compliance Management System nach DIN ISO 37301 beugt die Thematik im Grunde vor.

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Countdown bis zum 17. Dezember 2021, 8:00 Uhr für ein Hinweisgebersystem innerhalb Ihres Unternehmens, wenn Sie mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen.

Welche praktischen Tipps zur Umsetzung sollten Unternehmen beherzigen?

Die Entscheidung über ein Hinweisgebersystem ist der erste Schritt. Die Akzeptanz und Bekanntheitsgrad des Systems im Unternehmen der nächste. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind regelmäßig über die Existenz, den Nutzen und Anwendung zu informieren. Eine zentrale Ombudsperson im Unternehmen oder beispielsweise in der Pflege über Verbände und/oder Kooperationspartner würden bei Bedarf gerne zur Verfügung stehen. Diese Anwendung ermöglicht nicht nur eine anonyme Meldungsabgabe, sondern einen geschützten Dialog mit dem Ansprechpartner. Es können Nachfragen zum Vorfall gestellt werden, um die Plausibilität des Hinweises sowie die Glaubwürdigkeit des Hinweisgebers zu bewerten. Es fördert eine rasche Aufklärung des Sachverhalts und der Hinweisgeber wird über den Fortgang der Bearbeitung seiner Meldung informiert.

Fazit

Hinweisgebersysteme, eingebettet in ein gelebtes Compliance-Management-System und Kultur, minimieren Haftungsrisiken und tragen nachhaltig zum Unternehmenserfolg bei. Die H&S QM-Support bietet Ihnen in allen beschriebenen Belangen Beratung, Trainings und Bildungsmaßnahmen an. 

 

 

 

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