Warum Gesundheitsdaten besonderen Schutz brauchen
Pflegeeinrichtungen verarbeiten nicht nur „normale“ personenbezogene Daten, sondern besondere Kategorien personenbezogener Daten. Dazu zählen unter anderem:
- Diagnosen, Pflegegrade und Medikationspläne
- Angaben zu körperlichen und geistigen Einschränkungen
- Informationen zur sozialen Situation
- Religionszugehörigkeit bei seelsorgerischer Betreuung
- Beschäftigtendaten wie Dienstpläne oder Gesundheitsnachweise.
Diese Daten unterliegen einem erhöhten Schutzbedarf, da Datenschutzverletzungen nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Konsequenzen haben. Aus diesem Grund muss die Pflegeeinrichtung einen Datenschutzbeauftragten (w/m/d) ausbilden und vorhalten.
👉 Praxisproblem: Zeitdruck, Personalmangel und Digitalisierung erhöhen das Risiko von Datenschutzverstößen – umso wichtiger sind klare Regeln.