Hinweisgeber-Systemlösung
Mit dem neuen Hinweisgeber-Systemgesetz werden Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen und Behörden melden, vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt.
Beispiel:
Die Altenpflegerin, die Missstände in ihrem Heim öffentlich macht und dafür gekündigt wird, oder der Mitarbeiter, der fehlende Leistungsnachweise bei der Abrechnung entdeckt, den Behörden meldet und daraufhin aus dem Job gedrängt wird – das sind aktuelle Fälle von „Whistleblowern“. Sie decken Missstände auf wie Korruption, Verletzung der Menschenrechte oder Datenmissbrauch an die Öffentlichkeit. Dabei riskieren sie viel und waren bisher nicht ausreichend geschützt. Denn wer auf Missstände hinweist, musste mit Sanktionen rechnen oder um seinen Job bangen. Ein neues Hinweisgeber-Schutz-Gesetz soll das ändern.
Schutz für Whistleblower über deutsches und EU-Recht
Die EU hat die Bedeutung von Whistleblowing für nachhaltigen Unternehmenserfolg erkannt: In 2021 tritt die neue EU-Richtlinie in Kraft und in Deutschland mit dem Hinweisgebergesetz, nach der alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ihren Mitarbeitern eine Hinweisgeberlösung anbieten müssen, die die Anonymität des Hinweisgebers wahrt. Kann ein Unternehmen eine solche Lösung nicht vorweisen, drohen Strafen ähnlich der DSGVO-Verstöße.
Findet der Whistleblower innerhalb des Unternehmens kein geeignetes Hinweisgebersystem, wird er sich also direkt an die Öffentlichkeit oder an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Eine schlechte Option für jeden Unternehmer. Schließlich möchte kein Unternehmen aufkommende Missstände in der Presse, in sozialen Medien oder in Leak-Plattformen lesen.
Ablauf des Hinweisgeber-Systemlösung
1. Vorfall
2. Hinweis
3. Reaktion
4. Maßnahmen
5. Die Lösung
1. Vorfall
Beobachten Mitarbeiter Rechtsverstöße, ermöglicht Ihnen ein anonymer Kanal die Geschäftsführung darüber zu informieren, ohne sich um persönliche Konsequenzen sorgen zu müssen. Er wird somit zum internen Hinweisgeber für das Unternehmen (Whistleblower).
2. Hinweis
Der Hinweisgeber berichtet über die Hinweisgeberlösungs-Plattform mit Kommunikationsmitteln wie Text, Voice, oder auch Chat über den Vorfall und kann seinen Bericht durch Dokumente stützen.
3. Reaktion
Die Geschäftsführung oder der jeweils zuständige Ansprechpartner wird proaktiv über den Eingang eines Hinweises informiert und bei der Einhaltung gesetzlicher Normen (z. B. 7 Tage Reaktionszeit) unterstützt. Eine Erstprüfung bzw. interne Untersuchung tragen zur Aufklärung bei. In dieser Phase ist ein stetiger anonymer Austausch mit dem Hinweisgebersystem möglich.
4. Maßnahmen
Die Geschäftsführung entscheidet basierend auf den Ergebnissen der internen Prüfung (ggf. unterstützt durch einen Anwalt über Ihren Verband) über das weitere Vorgehen. Die etwaigen Konsequenzen und Handlungsschritte sind dem Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten mitzuteilen.
5. Die Lösung