DSGVO, BDSG und Sozialgesetzbuch in der Pflegepraxis
Neben der DSGVO gelten in der Pflege zusätzliche gesetzliche Anforderungen, insbesondere aus dem Sozialgesetzbuch. Zentrale Datenschutzprinzipien sind:
- Zweckbindung: Nutzung nur für pflegerische, medizinische oder gesetzlich erlaubte Zwecke
- Datenminimierung: So viel wie nötig, so wenig wie möglich
- Vertraulichkeit: Zugriff nur für berechtigte Personen
- Rechenschaftspflicht: Datenschutz muss nachweisbar eingehalten werden
Ein Datenschutz-Managementsystem übersetzt diese abstrakten Vorgaben in konkrete Prozesse, Checklisten und Verantwortlichkeiten.
👉 Mehrwert: Rechtssicherheit auch bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Kostenträger.