Teil 3: Rechtliche Grundlagen verständlich umgesetzt

DSGVO, BDSG und Sozialgesetzbuch in der Pflegepraxis

Schutz vor rechtlichen Konsequenzen

Neben der DSGVO gelten in der Pflege zusätzliche gesetzliche Anforderungen, insbesondere aus dem Sozialgesetzbuch. Zentrale Datenschutzprinzipien sind:

  • Zweckbindung: Nutzung nur für pflegerische, medizinische oder gesetzlich erlaubte Zwecke
  • Datenminimierung: So viel wie nötig, so wenig wie möglich
  • Vertraulichkeit: Zugriff nur für berechtigte Personen
  • Rechenschaftspflicht: Datenschutz muss nachweisbar eingehalten werden

Ein Datenschutz-Managementsystem übersetzt diese abstrakten Vorgaben in konkrete Prozesse, Checklisten und Verantwortlichkeiten.

👉 Mehrwert: Rechtssicherheit auch bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Kostenträger.

Personenbezogene Daten in der Pflege

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